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Artikel 16 / 30 — 30.10.2025

unangemessene Handlungen auch in Wiener SOS-Kinderdorf

Gericht

30.10.2025 06:00

*Von Immer tiefer versinkt das SOS-Kinderdorf im Sumpf von körperlicher, psychischer und unangemessene Handlungen. Ständig tauchen neue Fälle auf: Nächste Woche kommt es zu einer OLG-Verhandlung gegen einen im August verurteilten Sozialpädagogen (50) einer Kinderdorf-Einrichtung in der Bundeshauptstadt. Zur Last gelegt werden ihm mehr als ein Dutzend unangemessene Handlungen auf zwei Burschen, die in der Wohngruppe lebten.

Die schreckliche Serie an Vorwürfen gegen SOS-Kinderdorf reißt nicht ab. Nach Standorten in Kärnten, Tirol und Salzburg sowie Vorwürfen unangemessener Handlungen gegen den 1986 verstorbenen Gründer Hermann Gmeiner und einen mutmaßlich mit unangemessenem Interesse an Minderjährigen Großspender, der „Gegenleistungen" bekommen habe, kennt die „Krone" auch einen aktuellen Fall aus Wien.

Erstgericht: Zweieinhalb Jahre Haft Ein 50-jähriger ehemaliger Betreuer einer SOS-Kinderdorf-Einrichtung in der Bundeshauptstadt wurde im August im Landl unter anderem wegen unangemessener Handlungen von Unmündigen nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Berufungsverhandlung zur Strafhöhe findet nächste Woche im Justizpalast statt.

Chronologie

Anfang Oktober wird die unabhängige Reformkommission zur Aufarbeitung der öffentlich gewordenen Missstände bei SOS-Kinderdorf konstituiert. Einrichtungen in mehreren Bundesländern stehen in der Kritik.

Ende Oktober wird bekannt, dass gegen den 1986 verstorbenen Gründer Hermann Gmeiner Vorwürfe von unangemessener und physischer unangemessener Behandlung an acht Burschen vorliegen. Auch steht ein verstorbener österreichischer Großspender im Verdacht, zwischen 2010 und 2014 bei Besuchen in Südostasien Kinderdorf-Kinder unangemessener Behandlung unterworfen zu haben.

Ein 50-jähriger Betreuer (o. re.) wurde wegen unangemessener Handlungen von Unmündigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt: Berufungsprozess nächste Woche.

Die Taten, die dem Mann zur Last gelegt werden: Laut Gericht verging er sich in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen seiner Tätigkeit in 14 Angriffen an einem Burschen schwer. Auch soll er unangemessene Handlungen an einem weiteren, damals 12-jährigen Bewohner der Einrichtung getätigt haben – zweimal, als der Bub wach war, und einmal, als dieser schlief. In der Wohngruppe war der Sozialpädagoge sogar der Bezugsbetreuer seines Betroffenen – diese Stellung dürfte er ausgenutzt haben.

Sein Kollege hatte brisante Information „verdrängt" In seiner Aussage vor dem Schöffensenat sprach der Angeklagte von einem „sehr guten Verhältnis" zu den Jugendlichen. An manchen Wochenenden habe er alleine Dienst gehabt, unangemessene Kontakte stritt er im Prozess ab. Allerdings – und das scheint im System Kinderdorf leider symptomatisch: Im Dezember 2022 soll er bei einer Weihnachtsfeier einem Kollegen erzählt haben, dass er mit einem der Burschen intim geworden sei. Gemeldet hat dieser Kollege das damals aber nicht.

„Ich vermute, dass ich es verdrängt habe", sagte der Mann als Zeuge im Gericht. Erst als die Erinnerungen an das Gespräch, angestoßen durch Aussagen von einem der Opfer, wieder hochkamen, meldete er sie seinem Vorgesetzten und bei der Polizei.

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